Im Schreiben vom 19. Oktober 2022 beantragt das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Abweisung der Beschwerde und verzichtet unter Verweis auf die amtlichen Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. In der Beschwerdeantwort vom 20. Oktober 2022 beantragt die Beschwerdegegnerin 1 die Abweisung der Beschwerde und sämtlicher Anträge, soweit darauf einzutreten sei. Auch die Beschwerdegegnerin 2 beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 21. Oktober 2022 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde.