Aus diesem Grund halte der Gemeinderat am positiven Amtsbericht zum Bauvorhaben fest. In seiner Stellungnahme vom 18. Oktober 2022 (eingegangen beim Rechtsamt am 14. Oktober 2022) hält das AUE zusammenfassend fest, seine Beurteilung der geplanten Mobilfunk-Basisstation habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV3 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Es ergäben sich aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung ihres Fachberichts vom 17. Juni 2022 erforderlich machen würde.