5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es auch dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. In seiner Stellungnahme vom 23. September 2022 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung verweist es auf seine Verfügung vom 22. Juni 2022. Die Gemeinde Gondiswil führt in ihrer Stellungnahme vom 13. Oktober 2022 aus, das Vorhaben erfülle alle durch die Gemeinde zu beurteilende Punkte gemäss den baurechtlichen Vorschriften der Gemeinde Gondiswil. Aus diesem Grund halte der Gemeinderat am positiven Amtsbericht zum Bauvorhaben fest.