In formeller Hinsicht bemängeln die Beschwerdeführenden die Berechnung des Einspracheperimeters und die Publikation. Sodann machen sie eine mangelhafte Standortevaluation sowie schädliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen geltend. Weiter monieren sie die Rechtsmässigkeit des Korrekturfaktors sowie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Ausserdem rügen die Beschwerdeführenden eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und gesundheitliche Beeinträchtigungen. Letztlich zweifeln sie an der Tauglichkeit des sog. Qualitätssicherungssystems (QS-System) und der Abnahmemessungen. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700).