1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben und die Baubewilligung für die Errichtung der Mobilfunkantenne sei der Beschwerdegegnerin zu verweigern. Die Baubewilligung sei zu widerrufen, ebenso wie die Ausnahmebewilligung betreffend verkürzten Waldabstand und die Ausnahmebewilligung zum Bauen ausserhalb der Bauzone. 2. Eventualiter sei der vorgenannte Entscheid aufzuheben und das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen, die Vorinstanz aufzufordern, bei den Beschwerdegegnerinnen eine Standortevaluation einzuholen.