Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen OMEN eingehalten. Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt. Mit Verfügung vom 22. Juni 2022 erteilte das AGR, Abteilung Bauen, für den geplanten Umbau die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets. Mit Gesamtbauentscheid vom 16. August 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau für das Vorhaben die Baubewilligung.