Mit Amtsbericht vom 2. März 2022 erteilte das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Walderhaltung Waldrecht Mittelland, die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Orts- und Regionalplanung, beantragte im Fachbericht Landschaft vom 3. März 2022 das Vorhaben unter der Bedingung zu bewilligen, dass der Mast am bestehenden Standort ersetzt oder auf die Nordseite des Technikgebäudes verschoben werde. Die Gemeinde hielt im Amtsbericht vom 17. März 2022 fest, der Gemeinderat Gondiswil befürworte die Erteilung der Baubewilligung.