Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht Immissionsschutz vom 28. Februar 2022 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt. Mit Amtsbericht vom 2. März 2022 erteilte das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Walderhaltung Waldrecht Mittelland, die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes.