2. Die Gemeinde Gondiswil leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zur Behandlung weiter. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2021 wies das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Bauvorhaben zur Verbesserung diverser Mängel zurück. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 28. Oktober 2021 die überarbeiteten Unterlagen ein. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau liess das Baugesuch im Anzeiger Oberaargau in den Ausgaben vom 10. und 17. Februar 2022 sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. Februar 2022 publizieren. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.