Dabei plant die Beschwerdegegnerin 1, drei Antennenkörper mit je drei Sendeantennen in 29.60 m Höhe zu montieren. Die Antennen sollen gemäss dem Standortdatenblatt vom 4. Juni 2021 (Revision: 1.19) auf den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz) und 1400 bis 2600 MHz sowie im Frequenzband 3600 MHz senden. Davon sollen die drei Sendeantennen im Frequenzband 3600 MHz adaptiv mit Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Die Beschwerdegegnerin 2 plant, drei Antennenkörper mit je zwei Sendeantennen in 32.50 m Höhe zu montieren. Die Antennen sollen auf den Frequenzbändern 700 bis 900 MHz und 1800 bis 2600 MHz senden, die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nicht vorgesehen.