Im Übrigen hätte auch eine noch nicht mit dem Fall vertraute Rechtsvertretung eine, wenn auch allenfalls knapp gehaltene, fristgerechte Beschwerde innert zwei Tagen einreichen können. Einerseits werden Rechtsvertretungen häufig gegen Ende des Fristenlaufs aufgesucht und müssen sich rasch in ein neues Rechtsgebiet einlesen und Beschwerden unter Zeitdruck verfassen können. Andererseits hätte sich die neu zu mandatierende Rechtsvertretung für die Beschwerdeschrift auf die Einsprache vom 24. Februar 2017 stützen können.