Ein eingehendes Studium der zahlreichen Baupläne und des umfassenden Schriftenwechsels zum Zonenplanverfahren war nicht mehr erforderlich. Den Beschwerdeführenden wäre es daher möglich gewesen, innert zwei Tagen eine Laienbeschwerde einzureichen, zumal an die Begründung von Laienbeschwerden praxisgemäss keine hohen Anforderungen gestellt werden,18 der Untersuchungsgrundsatz gilt (Art. 18 VRPG), die BVD über volle Kognition verfügt und Entscheide von Amtes wegen abändern kann, wenn sie erhebliche Mängel aufweisen (vgl. Art. 40 Abs. 3 BauG).