Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden reichte ein ärztliches Zeugnis von Dr. med. H.________, City Notfall Bern, vom 2. August 2022 zu den Akten. Daraus folgt, dass der Rechtsvertreter wegen Krankheit seit dem 30. Juli 2022 in Behandlung gewesen sei und die Arbeits- und Verhandlungsunfähigkeit vom 29. Juli 2022 bis 5. August 2022 gedauert und 100% betragen habe. Weiter hält das Arztzeugnis fest, der Rechtsvertreter sei nicht in der Lage gewesen, eine umfangreiche gerichtliche Eingabe auszuarbeiten und einzureichen oder mit anderen Personen zu kommunizieren, um diese zu instruieren und mit der betreffenden Eingabe zu beauftragen.