c) Der angefochtene Entscheid vom 27. Juni 2022 wurde dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden gemäss Sendungsverfolgung am 4. Juli 2022 zugestellt. Die 30-tägige Beschwerdefrist gemäss Art. 40 BauG begann am 5. Juli 2022 und endete am 3. August 2022. Die Beschwerde vom 5. September 2022 ist grundsätzlich verspätet.