Weiter erläutert der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden, seine gesundheitliche Verfassung habe es ihm unmöglich gemacht, die vorliegende Beschwerde auszuarbeiten und einzureichen. Ebenso sei es ihm nicht möglich gewesen, einen Substituten bzw. einen anderen Anwalt ausserhalb seiner Kanzlei (er selber habe keine Mitarbeiter oder Partner) bezüglich dieser komplexen Angelegenheit zu instruieren. Aufgrund ständigen starken Hustens und Stimmlosigkeit habe er praktisch nicht kommunizieren können. Eine Instruktion wäre erst am 2. August 2022 und somit zu spät möglich gewesen. Am 1. August 2022 habe er zwar die Beschwerdeführenden per E-Mail informieren können.