a) Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden beantragt, es sei die am 3. August 2022 abgelaufene Beschwerdefrist wiederherzustellen. Ende Juli 2022 sei er nach seiner Rückkehr aus den Ferien schwer erkrankt. Am 30. Juli 2022 sei ihm im City Notfall Bern eine Lungenentzündung diagnostiziert worden. Gemäss Arztzeugnis vom 2. August 2022 sei er vom 29. Juli bis zum 5. August 2022 vollständig arbeits- und verhandlungsunfähig gewesen. Weiter erläutert der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden, seine gesundheitliche Verfassung habe es ihm unmöglich gemacht, die vorliegende Beschwerde auszuarbeiten und einzureichen.