3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland hat am 20. September 2022 eine Stellungnahme eingereicht, ohne einen Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 10. Oktober 2022, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, der prozessuale Antrag auf Fristwiederherstellung sei abzuweisen und die Baubewilligung zu bestätigen. Eventualiter seien sowohl der Hauptantrag als auch der Eventualantrag abzuweisen und die Baubewilligung zu bestätigen.