Dass gewisse Fragen im Zusammenhang mit adaptiven Antennen noch nicht höchstrichterlich durch das Bundesgericht geklärt sind, vermag daran nichts zu ändern, zumal diese Fragen nur dann zum Bundesgericht gelangen, wenn die entsprechenden Verfahren nicht sistiert werden. Der Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden wird daher abgewiesen. 6. Kosten