Die Abnahmemessungen werden von fachkundigen Messfirmen durchgeführt, die bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert sind. Die Beschwerdeführerin legt nichts Stichhaltiges vor, das das Funktionieren der Messmethoden des METAS infrage zu stellen vermöchte. Die Messbarkeit der Strahlung ist nach dem Gesagten auch beim Betrieb adaptiver Antennen möglich. Zu diesem Schluss gelangte auch das Bundesgericht im Leiturteil zu adaptiven Antennen.12 Die Kritik der Beschwerdeführerin, wonach kein anerkanntes und geprüftes Messverfahren vorliege, ist damit nicht stichhaltig.