a) Die Beschwerdeführenden rügen, bei der Einreichung eines Baugesuchs müssten wahrheitsgetreue und nachprüfbare Angaben gemacht werden. Dies sei vorliegend nicht der Fall, da sämtliche Antennendiagramme der 5G-Antennen nachweislich falsch seien. Somit seien auch die Angaben im Standortdatenblatt betreffend die Antennen Nummern 16 bis 18 nicht korrekt.