Dem Validierungszertifikat lässt sich jedoch entnehmen, dass es lediglich als Übergangzertifikat bis zum nächsten regulären QSS-Audit galt, welches die mit dem Validierungszertifikat geprüften neuen Parameter für adaptive Antennen auch umfassen werde.7 Das reguläre QSS-Audit hat unterdessen stattgefunden, das aktuelle Zertifikat der Beschwerdegegnerin für ihr QS-System ist gültig vom 30. August 2022 bis 29. August 2025.8 Diese Rüge ist somit unbegründet. Dass im Standortdatenblatt nur berechnet und nichts gemessen wird, liegt im Übrigen in der Natur der Sache, da es sich dabei um eine Prognose handelt. 3. Baugesuchsangaben