Soweit die Beschwerdeführenden geltend machen, das Validierungszertifikats des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) für die Beschwerdegegnerin vom 30. Juni 2021 sei abgelaufen, kann festgehalten werden, dass das BAKOM innerhalb der Bundesverwaltung für die Überprüfung zuständig ist, ob die automatische Leistungsbegrenzung bei adaptiven Antennen korrekt funktioniert. Das BAKOM hat eine Messkampagne durchgeführt und für alle Betreiber Validierungsberichte erstellt.