Inwiefern diese Ausführungen falsch sein sollten, ist nicht nachvollziehbar. Gerade weil die Gemeinde als Baubewilligungsbehörden nicht über das nötige Fachwissen für die Beurteilung der nichtionisierenden Strahlung und deren Immissionen verfügen kann, hat sie sich dafür auf die entsprechende Beurteilung der Abteilung Immissionsschutz des AUE, die als kantonale Fachbehörde über das nötige Fachwissen verfügt, abgestützt. Gestützt auf diese Beurteilung im Fachbericht vom 4. April 2022 ist davon auszugehen, dass das Baugesuch mit Blick auf die Vorschriften der NISV bewilligungsfähig ist.