Gemäss Fachbericht des AUE vom 4. April 2022 erfüllt der Betrieb, bzw. die vorgesehene Erweiterung der Mobilfunkanlage die gesetzlichen Anforderungen. Die Anlagegrenzwerte werden rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten. Sämtliche notwendige Messungen sind von der Betreiberin dauerhaft durchzuführen und die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten. Die entsprechenden Auflagen des AUE sind in den Gesamtbauentscheid zu integrieren.» Inwiefern diese Ausführungen falsch sein sollten, ist nicht nachvollziehbar.