3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 2022 zum Schluss, die Anlage erfülle vollständig die Bestimmungen der NISV2 und sei mit Auflagen bewilligungsfähig. Aus der Beschwerde würden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine Anpassung oder Ergänzung des Fachberichts vom 4. April 2022 erforderlich mache.