2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 2. September 2022 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, den Entscheid vom 3. August 2022 aufzuheben und dem Baugesuch den Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter beantragen sie eine Sistierung des Verfahrens bis zur Klärung der offenen Punkte. 1/7 BVD 110/2022/150