1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. Februar 2023 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch ein für die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 1 «Landi». Das Baugesuch beinhaltet insgesamt 18 Sendeantennen. Davon sollen drei Sendeantennen adaptiv mit Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 3. August 2022 erteilte die Gemeinde Uetendorf die Baubewilligung.