Dies erweckt den Anschein, dass die Erschliessung der Parzelle mit Personenwagen normaler Grösse – grosse Baustellenfahrzeuge ausgenommen – möglich ist. Selbst wenn das Baugrundstück nur von der J.________strasse erschliessbar und somit eine Erschliessungsplattform irgendeiner Art erforderlich wäre, wäre es trotz Hanglage des Baugrundstücks durch Verkleinerung des Wohngebäudes möglich, die vorgeschriebene Gebäudelänge und –breite einzuhalten.