Insbesondere ist nicht erstellt, dass das Grundstück nur ab der J.________strasse erschlossen werden kann. Aufgrund des Amtsberichts der Bau- und Planungskommission der Gemeinde erscheint viel mehr eine Parzellenerschliessung über die L.________strasse möglich.21 Wie die Bau- und Planungskommission schreibt, stehe die L.________strasse für die Baustellenerschliessung (wegen ihrer Steilheit, der fehlenden Breite und der begleitenden geschützten Hecke) nicht, oder nur in Ausnahmesituationen mit kleineren Fahrzeugen zur Verfügung. Dies erweckt den Anschein, dass die Erschliessung der Parzelle mit Personenwagen normaler Grösse – grosse Baustellenfahrzeuge ausgenommen – möglich ist.