Zwischen dem Wohnhaus und der J.________strasse, also südlich des Wohnhauses, soll der Autolift bzw. die Erschliessungsplattform entstehen. Auf Höhe Dachgeschoss ist zwischen Autolift und Wohnhaus ein Abstand von 3.01 m geplant, welcher als Parkplatz genutzt werden soll; auf Höhe Erdgeschoss gibt es einen direkten Zugang vom Wohnhaus zum Vorplatz und Lift der Erschliessungsplattform. Die Erschliessungsplattform ist gemäss den bewilligten Plänen auf Höhe Erdgeschoss 6.58 m lang und 2.96 m breit (Zugang von Wohnhaus zur Erschliessungsplattform, Vorplatz und Lift); auf Höhe Dachgeschoss ist sie (gemessen bis und mit Autolift) mindestens 3.69 m breit, möglicherweise auch breiter.