Die Bau- und Planungskommission der Gemeinde kommt in ihrem Amtsbericht vom 10. Mai 2021 unter anderem zum Schluss, dass die Ausnahmebewilligung für Bauten und Anlagen im Strassenabstand mit entsprechenden Auflagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erteilt werden könne. Weiter hält sie fest, dass in diesem steilen, an und für sich nur hangseits erschlossenen Gelände unter anderem die Baustellenerschliessung von zentraler Wichtigkeit sei. Die als IVS12-Objekt geführte L.________strasse stehe wegen ihrer Steilheit, der fehlenden Breite und der begleitenden geschützten Hecke nicht, oder nur in Ausnahmesituationen mit kleineren Fahrzeugen für die Baustellenerschliessung zur Verfügung.13