Die beantragte Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand könne unter gewissen Bedingungen und Auflagen erteilt werden.10 Im Amtsbericht vom 14. September 2021 hält das Tiefbauamt fest, dass mit der parallel zur Kantonsstrasse geführten Stützmauer unter anderem die Abstützung oberhalb des neuen Gebäudes auf der ganzen Länge der Parzelle entlang der Kantonsstrasse durch den Grundeigentümer sichergestellt werde.11