ab der Kantonsstrasse erschlossen werden könne. Laut Amtsbericht vom 11. Januar 2021 würden sich bedingt durch die spezielle Lage der Parzelle unterhalb der Kantonsstrasse am steilen Hang in Bezug auf die Verkehrsabwicklung und –sicherheit auf der Kantonsstrasse verschiedene Fragen zur Realisierung des Vorhabens ergeben. In Bezug auf das Bauen im Strassenabstand sei das Projekt besprochen und anhand der Vorgaben des Tiefbauamts weiterentwickelt worden. Die beantragte Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand könne unter gewissen Bedingungen und Auflagen erteilt werden.10