Unterhalb bzw. südöstlich grenzt die Bauparzelle an die L.________strasse. Das Baugesuch der Beschwerdegegnerin umfasst eine Erschliessungs- bzw. Parkierungsplattform sowie 1.00 m hohe Brüstungsmauern, welche den Strassenabstand deutlich unterschreiten.6 Daher ist eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands erforderlich. Umstritten ist, ob diese Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.