Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie eingetreten werden könne. Mit Beschwerdeantwort vom 3. März 2022 beantragt die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. Sie macht insbesondere geltend, dass die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zu Recht zum Schluss gekommen sei, die beantragten Ausnahmebewilligungen aufgrund der gestalterischen Vorteile sowie der optimalen Einbindung in das Gelände zu erteilen.