gemäss Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) würden nicht eingehalten. Hinzu komme, dass die Erschliessungsplattform höher als zulässig sei. Schliesslich füge sich unter anderem das geplante Glasgeländer nicht ins Orts- und Landschaftsbild ein und es sei entgegen den Vorschriften keine Begrünung der Erschliessungsplattform vorgesehen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die bewilligten Pläne ein. Mit Schreiben vom 21. Februar 2022 bzw. vom 23. Februar 2022 beantragen die Gemeinde und das