- Prüfung und Überarbeitung der Eingriffe betreffend geschützte Hecken und Feldgehölze. - Prüfung und Überarbeitung des Umgebungsschutzes. - Prüfung und Überarbeitung betreffend gemeindebaurechtliche Vorgaben über die Qualität des Bauens und Nutzens sowie über die Bau- und Nutzungsbeschränkungen. - Prüfung und Überarbeitung des Ortsbild- und Landschaft-, Natur- und Umweltschutzes. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.