Die Baubewilligung bbew-154-2019 der Baubewilligungsbehörde vom 28. Dezember 2021 (Gesamtbauentscheid) sei aufzuheben, die von den Beschwerdegegnern ersuchten Bewilligungen für das Bauvorhaben gemäss Gesamtbauentscheid seien nicht zu erteilen und der Bauabschlag zu verfügen. 3. Eventualiter: Die Baubewilligung bbew-154-2019 der Baubewilligungsbehörde vom 28. Dezember 2021 (Gesamtbauentscheid) sei aufzuheben und die Sache in folgenden Punkten an die Baubewilligungsbehörde zur Neubeurteilung zurückzuweisen: - Prüfung der fünf Ausnahmebewilligungen. - Prüfung und Überarbeitung der Gebäudelänge und Gebäudebreite sowie der