Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 28. Dezember 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung und fünf Ausnahmebewilligungen für das Bauen im Strassenabstand, Bauten und Anlagen in Waldnähe, Eingriffe in Hecken und Feldgehölze, die Überschreitung der Gebäudelänge und –breite sowie für die Dachform der Erschliessungsanlage mit Autolift. 1/11 BVD 110/2022/14