1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 6. April 2020 bei der Gemeinde Sigriswil ein Baugesuch (datiert vom 31. März 2020; revidierte Eingabe vom 1. September 2019) ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Aussenpool und Parkierungsplattform auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W1. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache.