In ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 macht die Stadt Bern geltend, die Eingangsbereiche als solche seien nicht bestritten und bedürften lediglich gewisser ästhetischer Verbesserungen. Auf die Ausgestaltung der Technikzentrale und die genutzten Klinikräume habe die ästhetische Gestaltung der Eingangsbereiche keinen Einfluss. Dasselbe gelte für die Umgebungsarbeiten. Da die Position und die Schaffung der Eingangsbereiche nicht in Frage gestellt würden, würden durch die Teilbaubewilligung keine voneinander abhängigen Bauvorhaben unzulässig getrennt.