b) Gemäss angefochtener Baubewilligung wurde die Teilbaubewilligung ausgestellt, um die weitere Verzögerung der Instandstellung der A.________ zu verhindern. Die Gestaltung der Eingangsbereiche bedürfe zwar einer erneuten Überarbeitung. Bei den Eingangsbereichen handle es sich jedoch um untergeordnete Elemente, deren Überarbeitung keinen Einfluss auf die eigentliche Instandsetzung und die Erneuerung der Technik habe. In ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 macht die Stadt Bern geltend, die Eingangsbereiche als solche seien nicht bestritten und bedürften lediglich gewisser ästhetischer Verbesserungen.