b) Die Stadt Bern macht in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 geltend, das Bauvorhaben habe sich durch die Projektänderung in seinen wesentlichen Grundzügen nicht verändert. Mit der Projektänderung würden die ehemals geplanten einzelnen Technikaufbauten lediglich komplett eingehaust, was aus ästhetischer Sicht zu begrüssen sei. Im Übrigen sei die Projektänderung ohnehin publiziert worden und die Beschwerdeführenden hätten Einsprache erheben können. Somit hätten die Beschwerdeführenden durch das Projektänderungsverfahren keine Nachteile erlitten.