7/12 BVD 110/2022/149 wurde bereits ausgeführt, dass die Aufstockung um das Technikgeschoss den aufgrund der geringfügigen Änderung der UeO vom 16. September 2015 ausserhalb des Baubereichs 16 liegenden kleinen Streifen der bestehenden A.________ nicht betrifft. Entsprechend war dies im Ausnahmegesuch auch nicht zu erwähnen. 3. Projektänderung