j) Im Übrigen könnte vorliegend auch eine Ausnahmebewilligung sowohl hinsichtlich der Missachtung des 8 m breiten Streifens, der zur Nutzung als Detailerschliessungsstrasse bestimmt ist, als auch hinsichtlich der Missachtung der Baulinien erteilt werden, wenn die Aufstockung um ein Technikgeschoss nicht von der Besitzstandsgarantie abgedeckt wäre. Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften können gewährt werden, wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen und keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden. Ausnahmen dürfen überdies keine 8 K.________, Überbauungsordnung, Erläuterungs- und Raumplanungsbericht, Stand 17. Februar 2014, S. 1