Diesen Zwecken der Baulinien widerspricht zwar die bestehende A.________. Dass auf dieser zusätzlich ein Technikgeschoss erstellt wird, das die zulässige Höhe für die Baubereiche 16 und 17 einhält und das ohne das bereits bestehende Gebäude nicht eigenständig existieren kann, beeinträchtigt die Zwecke der Baulinien aber nicht. Die geplante Erweiterung um ein Technikgeschoss widerspricht damit dem Zweck der Baulinie nicht.