Allerdings negiert die bestehende A.________ nicht nur diese beiden Baulinien, sondern steht auf einem 8 m breiten Streifen auch auf einer Fläche, die zur Nutzung als Detailerschliessungsstrasse bestimmt ist (anders als die Flächen der Baubereiche 16 und 17 zuzüglich eines 2 m breiten Streifens ausserhalb des Baubereichs 16, die der Nutzungszone FD* zugewiesen ist). In diesem Bereich widerspricht die bestehende A.________ der Nutzungszone, womit diesbezüglich Absatz 2 einschlägig ist.