Für die Frage, ob die Aufstockung der bestehenden A.________ um ein Technikgeschoss im Rahmen der Besitzstandsgarantie erlaubt ist, muss grundsätzlich geklärt werden, ob diesbezüglich Absatz 2 oder 3 von Art. 3 BauG zur Anwendung kommt. Hinsichtlich dem Überbau der bestehenden A.________ über die Baulinien, die die Baubereiche 16 und 17 abgrenzen, ist Absatz 3 einschlägig. Allerdings negiert die bestehende A.___