Diese sei auf einen Zeithorizont bis ins Jahr 2045 ausgelegt. Die in der UeO festgelegte Detailerschliessung könne erst zum Zeitpunkt des Abbruchs des bestehenden Gebäudes erfolgen, womit der Neubau der Technikzentrale innerhalb der zulässigen Gebäudehöhe die bestehende Rechtswidrigkeit nicht zu verstärken vermöge. Durch den Neubau der Technikzentrale werde der Weiterbetrieb des M._____gebäudes bis zu dessen Abbruch (ca. im Jahr 2040) gewährleistet. Damit seien besondere Verhältnisse für die Erteilung der Ausnahme nachgewiesen, die entsprechende Ausnahmebewilligung könne erteilt werden.