Mit Verfügung vom 26. Juli 2022 erteilte die Stadt Bern die Teilbaubewilligung für die Instandsetzung der A.________ (ohne die Eingangsbereiche), den Neubau der Technikzentrale und die Umgebungsgestaltung (vorbehältlich allfälliger Anpassungen im Rahmen der Überarbeitung der Eingangsbereiche). Gleichzeitig hat die Stadt eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 26 BauG1 für eine Abweichung von Art. 6 Überbauungsvorschriften für den Überbau einer festgelegten Detailerschliessung erteilt.